Inhaltsverzeichnis
- 1. Geltung
- 2. Vertragsabschluss
- 3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
- 4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
- 5. Termine
- 6. Rücktritt vom Vertrag
- 7. Honorar und Zahlung
- 8. Präsentationen
- 9. Eigentumsrecht und Urheberschutz
- 10. Datenschutz
- 11. Haftung und Gewährleistung
- 12. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
1. Geltung
1.1. Berlin Gallery – nachfolgend als Agentur bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2. Abweichende Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
1.3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Geltung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
2. Vertragsabschluss
2.1. Grundlage für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Agentur bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die Agentur zustande. Die Annahme kann schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder mündlich erfolgen.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der Schriftform.
3.2. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Texte, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und innerhalb von drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
3.3. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen zu versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben wiederholt werden müssen oder sich verzögern.
3.4. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Durchführung des Auftrags bereitgestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht für die Verletzung solcher Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos.
4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1. Die Agentur ist berechtigt, die Leistung selbst zu erbringen, Dritte heranzuziehen und/oder Leistungen zu substituieren.
4.2. Die Beauftragung Dritter erfolgt im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, jedoch stets auf Rechnung des Kunden.
4.3. Die Agentur wählt Dritte sorgfältig aus und stellt sicher, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
4.4. Die Agentur haftet nicht für Leistungen von Werbeträgern (Zeitungen, Plakatierung, Verteilung usw.).
5. Termine
5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten. Der Kunde kann Rechte wegen Verzugs erst geltend machen, wenn er der Agentur eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat.
5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur.
5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur) entbinden die Agentur von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen Verpflichtungen im Verzug ist. In diesem Fall verschiebt sich der vereinbarte Termin entsprechend.
6. Rücktritt vom Vertrag
6.1. Die Agentur ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn:
die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Nachfristsetzung weiter verzögert wird berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Verlangen der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit bietet.
7. Honorar und Zahlung
7.1. Die Vergütung für die Leistungen der Agentur richtet sich nach dem Vertrag oder, wenn keine Regelung getroffen wurde, nach der üblichen Vergütung.
7.2. Rechnungen der Agentur sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
7.3. Die Agentur ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
7.4. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 15% übersteigen, wird die Agentur den Kunden darauf hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach Hinweis widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen verlangt.
8. Präsentationen
8.1. Die Agentur ist berechtigt, ihre Leistungen und Ergebnisse in Form von Präsentationen oder Vorschlägen dem Kunden vorzustellen.
8.2. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, sind Präsentationen der Agentur kostenpflichtig und werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
8.3. Die Präsentationen bleiben im Eigentum der Agentur und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht veröffentlicht oder genutzt werden.
9. Eigentumsrecht und Urheberschutz
9.1. Alle Rechte an den von der Agentur erbrachten Leistungen, insbesondere Urheberrechte und Eigentumsrechte, verbleiben bei der Agentur, bis alle Zahlungsverpflichtungen des Kunden erfüllt sind.
9.2. Der Kunde erhält an den von der Agentur erbrachten Leistungen nur die im Vertrag vereinbarten Rechte. Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung ist nur mit Zustimmung der Agentur zulässig.
10. Datenschutz
10.1. Die Agentur verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu behandeln.
10.2. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der Agentur zu finden.
11. Haftung und Gewährleistung
11.1. Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
11.2. Die Haftung für Schäden, die durch Mängel an den von der Agentur erbrachten Leistungen entstehen, ist auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.
12. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
12.1. Auf alle Verträge und Rechtsverhältnisse zwischen der Agentur und dem Kunden findet deutsches Recht Anwendung.
12.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Agentur.